Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus den Richtlinien des Hochschulrates für die Akkreditierung im Hochschulbereich (Akkreditierungsrichtlinien HFKG). Aus den Richtlinien ergeben sich folgende Verfahrensschritte:
- Einreichen eines begründeten Gesuchs der Hochschule/Institution im Hochschulbereich beim Akkreditierungsrat auf Zulassung zum Verfahren;
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen lässt der Akkreditierungsrat die Hochschule/Institution im Hochschulbereich zum Verfahren zu (Eintretensentscheid);
- Planung und Eröffnung des Verfahrens durch Vertragsschluss zwischen der Hochschule/Institution im Hochschulbereich und der FIBAA;
- Übersendung einer Selbstdokumentation der Hochschule/Institution im Hochschulbereich an die FIBAA;
- Zusammenstellung eines unabhängigen Gutachterteams durch die FIBAA im Benehmen mit der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
- Begutachtung vor Ort (alternativ: Aufteilung der Begutachtung auf zwei Termine);
- Erstellung eines Gutachterberichts und eines Akkreditierungsantrags;
- Möglichkeit der Stellungnahme der Hochschule/Institution im Hochschulbereich;
- Einreichung des Akkreditierungsantrags sowie weiterer Unterlagen beim Schweizer Akkreditierungsrat;
- Akkreditierungsentscheid des Schweizer Akkreditierungsrates;
- Veröffentlichung des Entscheids und des Gutachterberichts;
- Ggf. Überprüfung der Erfüllung von Auflagen.
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